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Vormundsschaftsorganisationen

Gemeinsam die Standards der Vormundschaft verbessern

Als einzige unabhängige Stelle in Großbritannien, die Vormundschaftsakkreditierungen anbietet, setzen wir höchste Standards für die pädagogische Vormundschaft.

AEGIS unterstützt Vormundschaftsorganisationen dabei, Best Practices im Bereich Kinderschutz und Schülerwohl umzusetzen.

5 Vorteile einer AEGIS-Mitgliedschaft:

1
Sie können mit zahlreichen Schulen, Colleges und Universitäten zusammenarbeiten, die ausländischen Eltern AEGIS-akkreditierte Vormundschaftsorganisationen empfehlen.
2
Wir bewerben Sie auf unserer Website und in unseren Marketingmaterialien bei einem internationalen Publikum aus Vormündern, Agenten und Eltern.
3
Sie zeigen Bildungseinrichtungen und ausländischen Eltern, dass Sie die besten verfügbaren Vormundschaftsdienste anbieten.
4
Sie erhalten unseren hilfreichen Rechtsrahmen, der die Verantwortlichkeiten von Vormund, Gastfamilie, Schule und Eltern darlegt.
5
Sie erhalten kostenlose Schulungen zum Kinderschutz für alle Ihre Gastfamilien und profitieren von ermäßigten Preisen für alle unsere Veranstaltungen. Sie werden Teil eines Netzwerks von Fachleuten, die gemeinsam die Standards der Vormundschaft in Großbritannien verbessern.

Erfahrungsberichte

  • Heritage ist stolz darauf, Mitglied von AEGIS zu sein, einer Organisation, die Pionierarbeit bei der Anhebung und Definition der Betreuungsstandards für Kinder aus dem Ausland während ihres Studiums an britischen Bildungseinrichtungen geleistet hat.

    Heritage Educational Planning
  • Nachdem wir den überarbeiteten Rahmen bei unserer letzten Inspektion geprüft haben, empfehlen wir ihn allen nicht akkreditierten Vormundschaftsorganisationen. Er ist zeitgemäß und bietet Leitlinien, um die Betreuungssituation der bedürftigen Kinder und Jugendlichen auf ein notwendiges Minimum zu bringen, was den ihnen anvertrauten Schülern zugutekommt.

    White House Guardianships
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    Wie werde ich Mitglied?

    AEGIS-Akkreditierung

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    Die AEGIS-Akkreditierung steht allen Vormundschaftsorganisationen und Einzelvormündern jeder Größe offen. Vormünder können sich sogar bewerben, bevor sie Schüler aufnehmen. Diese Stufe gewährleistet, dass die wesentlichen Standards für die Bildungsvormundschaft erfüllt sind.

    Bei der Bewerbung werden Sie gebeten, die folgenden Dokumente und Informationen an das AEGIS-Büro zu senden. Eine vollständige Liste der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach Ihrer Bewerbung:

    • Firmendokumente wie Handbücher, Verträge und Richtlinien.
    • Nachweis einer Versicherung und der Registrierung beim Information Commissioner’s Office (ICO).
    • Nachweis der durchgeführten erweiterten Führungszeugnisse (DBS-Checks) für Mitarbeiter, Freiwillige und Gastfamilien.
    • Der Prozess umfasst auch ein Videointerview mit dem Leiter der Inspektionen von AEGIS.

    Sofern die Nachweise und Dokumente die erforderlichen Standards erfüllen, erhalten Sie den AEGIS-Akkreditierungsstatus mit einer Gültigkeit von 2 Jahren. Innerhalb dieser 2 Jahre können Sie die Goldstandard-Akkreditierung anstreben oder sich nach Ablauf der 2 Jahre einfach erneut für die AEGIS-Akkreditierung bewerben.

    Sie dürfen das AEGIS-Akkreditierungslogo verwenden, Ihr Unternehmen wird auf unserer Website gelistet, Sie erhalten vergünstigte Preise für AEGIS-Schulungen und -Konferenzen sowie unbegrenzten Support vom AEGIS-Büro.

    Gebühren

    Studienjahr 2025/26

    Akkreditierungsgebühr: 950 £ zzgl. MwSt.
    Mitgliedsbeitrag (zweites Jahr): Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 262,50 £ zzgl. MwSt. zzgl. 5,05 £ zzgl. MwSt. pro Student/in.

    Richtlinienvorlagen für die zusätzliche Gebühr von 300 £ zzgl. MwSt.

    AEGIS-Goldstandard-Akkreditierung

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    Die AEGIS-Goldstandard-Akkreditierung ist die höchste Auszeichnung, die eine Vormundschaftsorganisation erhalten kann. Vormundschaftsorganisationen, die mindestens drei Schüler über zwei Trimester betreut haben, können sich für die Goldstandard-Akkreditierung bewerben. Organisationen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, sollten sich an das AEGIS-Büro wenden, um weitere Informationen zum weiteren Vorgehen zu erhalten. Das Inspektionsverfahren basiert auf den AEGIS-Qualitätsstandards. Eine Vormundschaftsorganisation muss alle geltenden Standards erfüllen, um die Goldstandard-Akkreditierung zu erhalten. Die Inspektionen werden von unabhängigen, geschulten Prüfern durchgeführt.

    Sofern Sie alle Kriterien erfüllen, werden Sie für die nächsten vier Jahre als vollwertiges Goldmitglied von AEGIS akkreditiert. Eine erneute Prüfung ist alle vier Jahre fällig.

    Als AEGIS-Goldmitglied profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

    • Sie erhalten das AEGIS-Goldstandard-Akkreditierungslogo und werden im Goldmitgliederbereich der AEGIS-Website aufgeführt.
    • Sie werden im erweiterten Verzeichnis der Goldstandard-akkreditierten Vormundschaftsorganisationen aufgeführt.
    • Sie erhalten E-Mail-Anfragen von Eltern und Agenten über das AEGIS-Büro.
    • Sie erhalten ermäßigte Preise für AEGIS-Konferenzen, -Schulungen und -Veranstaltungen. Sie können Artikel für den AEGIS-Newsletter und den Website-Blog einreichen.
    • Sie erhalten unbegrenzte Unterstützung vom AEGIS-Büro.
    • Sie haben die Möglichkeit, auf AEGIS-Veranstaltungen zu sprechen.

    GEBÜHREN

    Inspektion zur Gold-Akkreditierung

    Bis zu 100 Schüler: 1.600 £ zzgl. MwSt.

    101–250 Schüler: 1.700 £ zzgl. MwSt.

    251–350 Schüler: 1.850 £ zzgl. MwSt.

    Ab 351 Schülern: 2.000 £ zzgl. MwSt.

    Vorlagerichtlinien sind für bestehende Mitglieder zum Paketpreis von 175 £ zzgl. MwSt. erhältlich.

    Gebühren gültig ab September 2025

    Mitgliedschaft:
    Die jährliche Mitgliedsgebühr richtet sich nach der Größe Ihrer Organisation.

    2025/26:
    Die jährliche Mitgliedsgebühr beträgt 262,50 £ zzgl. MwSt. zzgl. 5,05 £ zzgl. MwSt. pro Schüler (maximal 4.200 £ zzgl. MwSt.).

    Verhaltenskodex für Vormundschaftsorganisationen

    Als AEGIS-Mitglied sind Sie verpflichtet, unseren Verhaltenskodex einzuhalten.

    • Ziel ist es, die bestmögliche und rechtmäßige Betreuung und Unterbringung aller internationalen Schüler und Studierenden an Schulen, Colleges und Universitäten, insbesondere derjenigen unter 18 Jahren, zu fördern und sicherzustellen.
    • Die Menschen- und Bürgerrechte, die Religion und die Bräuche der internationalen Schüler und Studierenden werden respektiert und unterstützt.
    • Die Werte und das Leitbild der Schule des Schülers/der Schülerin werden jederzeit gewahrt.
    • Das britische Kindergesetz von 1989 und 2004 (Children Act) sowie die aktuellen Dokumente des britischen Bildungsministeriums „Working Together to Safeguard Children“ und „Keeping Children Safe in Education“ werden eingehalten.
    • Das Gesetz zum Schutz gefährdeter Gruppen von 2006 (Safeguarding Vulnerable Groups Act 2006) und/oder die Verordnung über private Pflegeverhältnisse für Kinder von 2005 (Children (Private Arrangements for Fostering) Regulations 2005) werden eingehalten.
    • Für alle internationalen Schüler und Studierenden wird sichergestellt, dass sie in Großbritannien rund um die Uhr erreichbar sind und dass ein Notfallkontakt besteht.
    • Es werden Vorkehrungen getroffen, um den Kontakt zum internationalen Schüler/zur internationalen Schülerin, den ausländischen Eltern und der Gastfamilie aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass alle relevanten Unterlagen aktuell sind.
    • Es wird sowohl seelsorgerische als auch pädagogische Unterstützung gemäß den jeweiligen Unterlagen und Vereinbarungen angeboten.
    • Die AEGIS-Qualitätsstandards sind jederzeit einzuhalten.
    • Für die Vormundschaftsvereinbarungen ist eine angemessene Versicherung abzuschließen, die den gesamten Geschäftsbereich abdeckt.
    • Der jährliche AEGIS-Mitgliedsbeitrag ist fristgerecht zu entrichten.
    • Die Reakkreditierung ist je nach Akkreditierungsstufe alle zwei bis vier Jahre durchzuführen.
    • AEGIS ist innerhalb eines Werktages zu informieren, falls Beschwerden oder Ermittlungen eingeleitet werden, die dem Ruf von AEGIS schaden könnten.
    • Änderungen in der Eigentümerstruktur oder der Geschäftsführung sind AEGIS unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach deren Eintritt, mitzuteilen.